Artikel 18 der DSGVO gibt Einzelpersonen das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen einzuschränken. Dies bedeutet, dass eine Einzelperson die Art und Weise einschränken kann, wie eine Organisation ihre Daten verwendet. Dies ist eine Alternative zum Antrag auf Löschung ihrer Daten.
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