Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist eines der grundlegenden Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unter Datenportabilität versteht man im Wesentlichen das Recht, personenbezogene Daten von einer Organisation (Verantwortlicher) an eine andere Organisation oder an die betroffene Person im Zusammenhang mit digitalen personenbezogenen Daten (Sätze und Teilmengen) und automatisierter Verarbeitung zu übertragen. Sobald Sie bereit sind, wählen Sie eine Option und wir stellen Ihnen eine Excel-Datei mit Ihren persönlichen Daten zur Verfügung.
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